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Schutzkonzept - VfL Sassenberg 1926 e.V.

 

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung. 4

2. Definitionen – Was verstehen wir unter interpersoneller Gewalt im Sport?. 4

2.1. Machtmissbrauch. 4

2.2. Grenzverletzungen & Übergriffe. 4

2.3. Körperliche (physische) Gewalt. 5

2.4. Emotionale (psychische) Gewalt. 5

2.5. Sexualisierte Gewalt. 5

3. Ziele der Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport. 5

3.1. Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport. 5

3.2. Ziele des Sportvereins. 5

4. Erste Bestandsaufnahme: Analyse der Akteure im VfL Sassenberg 1926 e.V. & Risikoanalyse. 6

4.1. Analyse der Akteure. 6

4.2. Risikoanalyse & Zusammenfassung. 7

5. Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen. 9

5.1. Vorbildfunktion der Leitung. 9

5.2. Information und Einbeziehung aller Akteure – Öffentlichkeitsarbeit. 9

5.3. Aufnahme des Themas in Satzungen und Ordnungen. 9

5.4. Benennung und Qualifizierung von Ansprechpartnern. 10

5.5. Einstellungsgespräche. 11

5.6. Ehrenkodex mit Selbstverpflichtungserklärung. 11

5.7. Das erweiterte Führungszeugnis. 11

5.7.1. Regelung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses im VfL Sassenberg 1926 e.V. 11

5.7.2. Ablauf. 12

5.8. Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitende / Personalentwicklung. 12

5.8.1. Sensibilisierung und die konkrete Arbeit mit den Sportlern. 12

5.9. Verhaltensleitlinien zum respektvollen Umgang miteinander. 12

5.9.1. Verhaltensleitlinien für Mitarbeitende (MA) 12

5.9.2. Verhaltensleitlinien für Sportler. 12

5.9.3. Verhaltensleitlinien für die Eltern/Erziehungsberechtigte. 12

5.9.4 Konkrete Verhaltensregeln in sensiblen Situationen. 13

5.10. Netzwerkarbeit und Nachhaltigkeit. 14

6. Beschwerdemanagement & Krisenintervention. 15

6.1. Beschwerdemanagement & Kriseninterventionsplan. 15

6.2.Interventionsschritte – Beratungsleitfaden / Beratungsleitlinien. 15

6.3. Rehabilitation. 17

6.4. Reflexion & Aufarbeitung von Vorfällen. 17

6.5. Anlaufstellen. 18

 

 

1. Einleitung

 

Gewalt jeglicher Art kann in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens vorkommen. Sexualisierte Gewalt, körperliche Übergriffe, verletzende Sprache, sozialer Ausschluss, Machtmissbrauch und mentaler Druck sind nur einige Formen, in denen Menschen tagtäglich Gewalt in ihrem Alltag erfahren.

Als Sportverein ist uns bewusst, dass wir eine zentrale Position im täglichen Leben vieler Menschen einnehmen. Wir sehen uns damit auch in der Verantwortung, gegen Gewalt präventiv vorzugehen und im Falle von Gewaltausübung nicht wegzusehen, sondern zu handeln. Besonders Kinder und Jugendliche stellen in diesem Kontext eine sensible Gruppe dar.

In diesem Schutzkonzept wurden Begriffe genderneutral gewählt, um den Lesefluss nicht zu stören. Begriffe wie Täter, Mitglieder, Trainer, Betreuer, Sportler oder Amtsinhaber beziehen sich immer auf alle Geschlechter (männlich/weiblich/divers). Als Trainer werden alle Jugendtrainer, Trainer des jährlichen Anfängertrainings oder auch mögliche Übungshelfer bezeichnet.
 

2. Definitionen – Was verstehen wir unter interpersoneller Gewalt im Sport?

 

Was verstehen wir unter interpersoneller Gewalt im Sport?
Grenzverletzungen, Übergriffe, Machtmissbrauch, sexualisierte Gewalt, körperliche (physische) Gewalt, emotionale (psychische) Gewalt, Vernachlässigung: Ein klares Verständnis der Begrifflichkeiten bildet die Grundlage für effektive Präventions- und Interventionsmaßnahmen.
Damit ein sinnvolles Schutzkonzept erstellt werden kann, ist es wichtig die verschiedenen Begrifflichkeiten zum Thema Gewalt im Sport zu erläutern und in angemessener Weise zu definieren. Im Folgenden werden einige Begriffe nach den, zur Zeit der Erstellung des Konzeptes, aktuellen Erkenntnissen erläutert.

 

2.1. Machtmissbrauch

Machtmissbrauch findet immer dann statt, wenn eine Person, die durch ihre Position im Verband erworbene Macht einsetzt, um Betroffene zu Handlungen zu bewegen, die diese unter anderen Umständen nicht durchführen würde.


2.2. Grenzverletzungen & Übergriffe

Grenzverletzungen sind Verletzungen, die nicht vorsätzlich verübt werden oder aufgrund von Unwissenheit einer Person geschehen. Sie können auch aufgrund einer “Kultur der Grenzverletzungen” entstehen, also aufgrund langjährig gewachsener Normen, die für viele Menschen als normaler Umgang eingestuft werden, aber auf andere Personen durchaus verletzend wirken können. Dabei ist wichtig zu beachten, dass Grenzverletzungen nicht nur von einer beobachtenden Perspektive aus eingestuft werden können. Es geht hier vor allem auch immer um die subjektive Wahrnehmung der betroffenen Person. Im pädagogischen Kontext können Grenzverletzungen nicht komplett vermieden werden, unbeabsichtigt sind sie aber durch einen reflektierten und respektvollen Umgang miteinander korrigierbar. Es ist wichtig einen offenen Raum zu schaffen, in dem über Grenzverletzungen gesprochen werden kann und in dem sich auch aufrichtig entschuldigt wird. Mögliche Grenzverletzungen können zum Beispiel das einmalige unabsichtliche Berühren einer Person oder der Gebrauch verletzender Sprache sein. Es handelt sich hier um Situationen, die sehr selten oder nur einmalig vorkommen, und sie passieren nicht absichtlich.

Im Gegensatz zu Grenzverletzungen handelt es sich bei Übergriffen nicht um zufällige Situationen. Sie entstehen aus fachlichen und/oder persönlichen Defiziten. Sie können auch geplante Situationen umfassen und beinhalten das Hinwegsetzen über gesellschaftliche, kulturelle und/oder institutionelle Regelungen wie diesem Schutzkonzept, die Nichteinhaltung fachlicher Standards und/oder das Ignorieren des Widerstandes der Betroffenen.
 

2.3. Körperliche (physische) Gewalt

Diese Art der Gewaltausübung schließt alle Handlungen ein, in denen die betroffene Person körperlich geschädigt und/oder verletzt wird, wie zum Beispiel: Treten, Schlagen, Schubsen, Würgen, Festhalten, Anspucken…

2.4. Emotionale (psychische) Gewalt

Diese Art der Gewalt wird meist verbal ausgeübt. Die Betroffenen werden durch einen Täter mithilfe von zum Beispiel Drohungen, Demütigungen und Beleidigungen unter Druck gesetzt. Dazu gehören auch Stalking, Mobbing und Diskriminierungen.
 

2.5. Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt umfasst alle Übergriffe, die die sexuelle Selbstbestimmung einer Person angreifen. Sie bauen wie andere Arten der Gewalt auch auf einem Machtmissbrauch auf. Täter nutzen hier häufig ihre Machtposition aus, um ihre Opfer sexuell zu erniedrigen, sie sexuell zu belästigen oder andere sexuelle Gefälligkeiten einzufordern. Sie kann auch ohne Körperkontakt ausgeübt werden, zum Beispiel durch das Senden pornographischer Inhalte oder durch verbale sexuelle Belästigung.

2.6. Vernachlässigung

Die Vernachlässigung beinhaltet den Entzug von Fürsorge, Förderung und therapeutischer, pädagogischer sowie medizinischer Hilfen. Kinder und Jugendliche werden hier wichtiger Ressourcen und Kontakte beraubt.
 

3. Ziele der Prävention und Intervention interpersoneller Gewalt im Sport

 

3.1. Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport

Der Landessportbund Nordrhein- Westfalen (LSB NRW) hat ein Qualitätsbündnis zum Schutz vor sexualisierter & interpersoneller Gewalt im Sport gegründet. Zentraler Gedanke dahinter ist die enge Vernetzung und der Transfer von Fachwissen. In das Bündnis aufgenommen werden alle Sportvereine, Fachverbände und Stadt- und Kreissportbünde, die sich zum Ziel gesetzt haben, sexualisierter und interpersoneller Gewalt im Sport wirksam vorzubeugen und diese zu bekämpfen. Sie erhalten konkrete Hilfestellung, um das Thema im Sport zu enttabuisieren, Präventionsmaßnahmen umzusetzen sowie in Krisen- und Verdachtsfällen Orientierung zu erhalten und handlungsfähig zu bleiben.
 

3.2. Ziele des Sportvereins

Dem VfL Sassenberg 1926 e.V. liegt das Wohlergehen aller uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen am Herzen. Wir möchten Kinder in ihrer sportlichen und persönlichen Entwicklung unterstützen und begleiten. Unsere Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung bei uns Sport treiben. Wir möchten ihnen Hilfestellung geben zur Grenzziehung zwischen gemeinsam erlebter Lebensfreude einerseits und übergriffigem Verhalten und Machtmissbrauch andererseits. Wir verstehen diese Präventionsarbeit – ohne durch einen konkreten Anlass getrieben worden zu sein – als ein Qualitätsmerkmal unserer Vereinsarbeit.

Zweck dieses Schutzkonzeptes ist das Vorgehen gegen sexualisierte und interpersonelle Gewalt [M1] und Missbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene, das verantwortungsbewusste Handeln und die Verlässlichkeit von Trainern, Aufsichtspersonen und den Mitgliedern allgemein, eingeregeltes und gesetzlich konformes Handeln bei einem Missbrauchsvorfall oder Verdacht eines möglichen Vorfalls und die Erstellung einer Risikoanalyse mit Bewertung, um geeignete präventive Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Missbrauch durchzuführen. Ziel ist es mit den Ergebnissen aus der Risikoanalyse Maßnahmen zu entwickeln um das höchste Maß an Sicherheit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene zu gewährleisten und zu erreichen. Dabei soll weder die sportliche Aktivität noch der Trainingsablauf im Verein gefährdet werden.

Grenzüberschreitungen gegenüber Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wollen wir in den eigenen Reihen so schwer wie möglich machen und bei Übergriffen anderer nicht wegsehen, sondern handeln. Wir setzen uns dafür ein, die uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor Gewalt zu schützen. Außerdem wollen wir in unserem Verein Grenzverletzungen, Missbrauch und jegliche Art von Gewalt an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vorbeugen.

Wir wollen eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns praktizieren, die

  • Betroffene zum Reden ermutigt
  • potenzielle Täter abschreckt
  • ein Klima schafft, welches Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor Missbrauch und Gewalt schützt.

Dies soll erreicht werden, indem wir

  • Strukturen schaffen, die die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen stärken,
  • konkrete präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung einsetzen,
  • unsere Ansprechpersonen, darunter Zählen die Ansprechpersonen in den einzelnen Abteilungen, aber auch die Ansprechpersonen von dem Gesamtverein und weitere Mitglieder, regelmäßig auf Fortbildungen schulen,
  • alle Vorstandsmitglieder, Trainer und Betreuer verpflichten sich an den Ehrenkodex des Vereins und die gemeinsam erarbeiteten Verhaltensregeln zu halten,
  • durch vorbildhaftes Verhalten unsere Haltung an Kinder, Jugendliche und Erwachsene weitergeben,
  • für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz sorgen,
  • die Meinung unserer Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen achten und respektieren und uns Zeit für ihre Anliegen nehmen und ihnen Glauben schenken,
  • eine Kultur der Achtsamkeit fördern,
  • uns Zeit nehmen für die Anliegen der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen und sie mit Respekt behandeln.

 

4. Erste Bestandsaufnahme: Analyse der Akteure im VfL Sassenberg 1926 e.V. & Risikoanalyse

 

4.1. Analyse der Akteure

  • Trainer und Betreuer: Schlüsselpersonen im Schutz vor Übergriffen und wichtigen Multiplikatoren für Sensibilisierung.
  • Sportler: Primäre Zielgruppe des Schutzkonzeptes, ihre Aufklärung und Stärkung ist entscheidend.
  • Eltern und Erziehungsberechtigte: Zentrale Unterstützer und Verbündete bei Prävention und

       Früherkennung.

  • Mitarbeitende und Ehrenamtliche: Wichtige Vorbilder und zentrale Personen im Umgang mit sensiblen Themen.

 

4.2. Risikoanalyse & Zusammenfassung

Der VfL Sassenberg 1926 e.V. setzt sich aktiv für den Schutz und das Wohlbefinden seiner Mitglieder ein. Im Rahmen einer umfassenden Risikoanalyse, die mit Unterstützung des Kreissportbundes (KSB) durchgeführt wurde, haben alle Abteilungen des Vereins intensiv zusammengearbeitet, um potenzielle Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zu deren Minimierung zu erarbeiten.

Durchführung der Risikoanalyse

Um eine effektive Bewertung der Risiken zu gewährleisten, wurden die verschiedenen Abteilungen des Vereins in Gruppen unterteilt. So wurden beispielsweise Tischtennis und Badminton zusammengefasst, da sie sowohl dieselben Räumlichkeiten nutzen als auch ähnliche Trainingsbedingungen haben. Dieser Ansatz ermöglichte einen konstruktiven Austausch zwischen den Abteilungen und eine umfassende Betrachtung relevanter Risiken.

Zunächst wurden die zentralen Orte, Personen und Situationen, die für jede Abteilung von Bedeutung sind, herausgearbeitet und analysiert. Dabei wurden insbesondere folgende Aspekte betrachtet:

Orte:

  • Sporthalle
  • Umkleiden
  • Duschen
  • Toiletten
  • Tribüne
  • Geräteraum
  • Bootshaus
  • Surfschuppen
  • Fahrgemeinschaften

Personen:

  • Trainer und Co-Trainer
  • Gruppenhelfer
  • Vorstandsmitglieder
  • Eltern
  • Mitspielerinnen und Mitspieler
  • Gegnerische Spieler
  • Zuschauer
  • Schiedsrichter
  • Externe Personen

Situationen:

  • Umziehen und Duschen
  • Training
  • Fahrgemeinschaften
  • Ansprachen
  • Hilfestellungen
  • Einzelgespräche
  • Trikotwechsel
  • Trösten
  • Erste Hilfe
  • Konflikte unter Spielern
  • Digitale Kommunikation
  • Vereinsfeste

Anschließend wurden die gesammelten Punkte abteilungsübergreifend vorgestellt und diskutiert. Hierbei wurde ermittelt, in welchen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht, und es wurden gemeinsame Lösungen erarbeitet, um Risiken nachhaltig zu minimieren.

Kultur der Achtsamkeit

Ein zentraler Bestandteil der Risikoanalyse war die Reflexion über die Kultur der Achtsamkeit im Verein. Hierzu bewerteten die Abteilungen anhand einer Skala von 1 (stimme gar nicht zu) bis 5 (stimme voll zu) verschiedene Aussagen zur vereinsinternen Haltung und Praxis. Dazu gehörten unter anderem:

  • In unserem Verein gehen wir respektvoll und achtsam mit den Grenzen anderer Personen um.
  • In unserem Verein können wir Fehler im Team offen ansprechen. Fehler und Irrtümer werden konstruktiv aufgearbeitet und nicht einfach übergangen.
  • Die Perspektiven, Wünsche und Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen finden umfassende Beachtung.
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene werden über ihre Rechte und die Pflichten der Mitarbeitenden informiert.
  • Unsere Mitarbeitenden sind umfassend über Strukturen, Regeln und Abläufe informiert.
  • Ein regelmäßiger, institutionalisierter Austausch zwischen den Abteilungen findet statt.
  • Mitarbeitende werden mit ihren alltäglichen Herausforderungen und Gefühlen nicht alleingelassen.
  • Fragen, Skepsis oder Irritationen werden ernst genommen und diskutiert.
  • Beschwerdemöglichkeiten sind für alle Vereinsmitglieder selbstverständlich zugänglich.

Diese Bewertungen wurden zunächst individuell innerhalb der Abteilungen vorgenommen und anschließend in einer gemeinsamen Diskussion reflektiert. So konnten die unterschiedlichen Wahrnehmungen analysiert und Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet werden.

Weitere Risikoanalysen

Neben der direkten Bewertung von Orten, Personen und Situationen wurde eine umfassende Risikoanalyse in folgenden Bereichen durchgeführt:

  • Macht und Einfluss
  • Personalauswahl und -entwicklung
  • Organisationsstruktur
  • Zielgruppenorientierung
  • Umgang mit Mitarbeitenden
  • Intervention in kritischen Situationen

Fazit und Ausblick

Die Beteiligung aller Abteilungen an der Risikoanalyse war von großem Engagement und Verantwortungsbewusstsein geprägt. Durch den intensiven Austausch wurden nicht nur bestehende Risiken identifiziert, sondern auch konkrete Maßnahmen zur Verbesserung und Prävention entwickelt.

Der VfL Sassenberg 1926 e.V. wird auch in Zukunft daran arbeiten, ein sicheres und respektvolles Umfeld für alle Mitglieder zu gewährleisten. Die erarbeiteten Erkenntnisse dienen als Grundlage für weitere Maßnahmen und werden regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.

Mit diesem Schutzkonzept bekennt sich der VfL Sassenberg 1926 e.V. klar zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit Risiken und setzt sich aktiv für den Schutz und die Sicherheit seiner Mitglieder ein.

 

5. Präventionsleitfaden und Umsetzung von Maßnahmen

 

5.1. Vorbildfunktion der Leitung

Der VfL Sassenberg 1926 e.V. nimmt seine Verantwortung in der Prävention und Bekämpfung jeglicher Gewalt sehr ernst. Als Vereinsleitung setzen wir uns mit aller Entschlossenheit dafür ein, dass unsere Strukturen und unser Handeln ein sicheres Umfeld für alle Mitglieder, insbesondere für Kinder und Jugendliche, gewährleisten. Wir verpflichten uns zu einer klaren Null-Toleranz-Politik gegenüber jeder Form von Gewalt und legen besonderen Wert auf Transparenz, Verantwortung und Sensibilisierung im Umgang mit diesem Thema. Als Vorstand sind wir uns unserer Vorbildfunktion bewusst und leben diese aktiv vor.
Dies bedeutet:

  • Verantwortungsvolles Handeln:

               Wir setzen konsequent Maßnahmen um, die den Schutz unserer Mitglieder sicherstellen, darunter die Vorlage erweiterter Führungszeugnisse und regelmäßige Schulungen für alle

               Funktionsträger.

  • Offenheit und Transparenz:

               Wir fördern eine offene Gesprächskultur, in der Bedenken und Vorfälle ohne Angst vor Konsequenzen angesprochen werden können. Verdachtsfälle werden ernst genommen und

               schnell sowie professionell bearbeitet.

 

5.2. Information und Einbeziehung aller Akteure – Öffentlichkeitsarbeit

Der Verein stellt sicher, dass das bestehende Schutzkonzept transparent kommuniziert und für alle Akteuren zugänglich ist. Dies geschieht durch die folgenden Maßnahmen:

  • Publikation auf der Vereinswebsite/Vereins-App:

Das Schutzkonzept sowie relevante Ansprechpartner sind auf der Vereinswebsite (https://vfl-sassenberg.de) und in der Vereins-App (VfL Sassenberg 1926 e.V. veröffentlicht.

  • Mitglieder-Newsletter und Aushänge:

              Regelmäßige Informationen in Newslettern oder als Aushang in den Vereinsräumen halten alle Vereinsmitglieder auf dem Laufenden. Dies zeigt, dass Prävention ein kontinuierlicher

              Bestandteil der Vereinsarbeit ist.

 

5.3. Aufnahme des Themas in Satzungen und Ordnungen

Mit der Aufnahme in die Satzung verpflichtet sich der VfL Sassenberg 1926 e.V.,

die Sicherheit und den Schutz aller Vereinsmitglieder durch präventive Maßnahmen gegen

sexualisierte Gewalt zu gewährleisten. Folgender Paragraph wird der Satzung hinzugefügt:

§ 5 Ethik und Werte

Das Ansehen und der Ruf des Vereins werden wesentlich durch das Verhalten und Auftreten seiner Mitglieder sowie der ehrenamtlich Mitarbeitenden geprägt. Ein wertschätzender, toleranter, vertrauensvoller und fairer Umgang miteinander zeichnet die Vereinskultur nach innen und nach außen aus.

Aus diesem Grund tritt der Verein allen verfassungs-, fremdenfeindlichen und antidemokratischen Bestrebungen und jeder weiteren Form von diskriminierenden oder menschenverachtenden Einstellungen, insbesondere aufgrund der Nationalität, der Religion, des Geschlechts, des Alters, der sexuellen Identität oder einer Behinderung entgegen.

Dies gilt ebenso für jede Form von Gewalt. Unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Glaube, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer Stellung und Behinderung bietet der Verein allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine sportliche Heimat.

Der Verein verpflichtet sich in besonderem Maße dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Funktionsträgerinnen und -träger des Vereins tragen eine besondere Verantwortung. Ihr Handeln und ihre Entscheidungen sind geprägt von einer ethischen Grundhaltung, von Nachhaltigkeit und gesamtgesellschaftlicher Verantwortung im Hinblick auf die Zukunft, von der Wahrung demokratischer Grundrechte, von einer Null-Toleranz-Haltung, von Transparenz und einer objektiven und unabhängigen Entscheidungsfindung.

 

5.4. Benennung und Qualifizierung von Ansprechpartnern

Der Vorstand des VfL Sassenberg 1926 e.V. benennt Franziska Tessmann als ehrenamtliche Ansprechperson für die Prävention von Gewalt. Franziska Tessmann ist aktives Mitglied unserer Handballabteilung. Zudem beschäftigt sie sich auch beruflich mit Kinder- und Jugendarbeit.

Sie kann per Email: schutzvorgewalt@vfl-sassenberg.de oder Mobil: 0176-84214405 erreicht werden.

Franziska Tessmann steht für alle Fragen zu diesem Thema für Vereinsmitglieder, Trainer und Betreuer sowie für die Kinder und Jugendlichen und deren Angehörige zur Verfügung. Die Anfragen können anonym bleiben und werden in keinem Fall ohne das Einverständnis der kontaktierenden Person weitergegeben.

Ihre Aufgaben sind:

  • Ansprechpartnerin sein: Sie ist die zentrale Kontaktperson für alle Fragen rund um das Thema (sexuelle/interpersonelle) Gewaltprävention.
  • Verfügbarkeit für Zielgruppen: Sie steht spezifisch für Vereinsmitglieder, Trainer, Betreuer, Kinder und Jugendliche sowie deren Angehörige zur Verfügung.
  • Gewährleistung von Anonymität: Sie stellt sicher, dass Anfragen auf Wunsch anonym behandelt werden können.
  • Wahrung der Vertraulichkeit: Sie gibt Informationen aus Gesprächen nur mit ausdrücklichem Einverständnis der kontaktierenden Person weiter. Sie behandelt Anfragen vertraulich.
  • Verbindungsglied: Sie fungiert als Brücke zwischen den betroffenen Personen (oder denen, die einen Verdacht melden) und dem Vereinsvorstand. Sie leitet Informationen (mit Einverständnis) weiter oder stellt Kontakte her.
  • Netzwerkarbeit/Austausch: Sie pflegt einen regelmäßigen Austausch mit der externen Fachdienststelle vor Ort.

Was ausdrücklich NICHT ihre Aufgaben sind:

  • Eigene Ermittlungen durchführen: Ihre Rolle ist die einer Ansprechpartnerin und eines Verbindungsglieds, nicht die einer Ermittlerin bei Verdachtsfällen.
  • Entscheidungen treffen oder Sanktionen verhängen: Sie ist nicht befugt, eigenständig über Konsequenzen oder Maßnahmen zu entscheiden. Das obliegt dem Vorstand.
  • Professionelle therapeutische Beratung: Obwohl sie sich beruflich mit Kinder- und Jugendarbeit beschäftigt, ist ihre Rolle im Verein die einer ehrenamtlichen Beauftragten und Ansprechpartnerin, nicht die einer Therapeutin.
  • Informationen ohne Einverständnis weitergeben: Ihre Aufgabe ist nicht, Verdachtsfälle automatisch oder gegen den Willen der meldenden/betroffenen Person (z.B. an den Vorstand) zu melden.
  • Den Vorstand ersetzen: Sie ist ein Bindeglied zum Vorstand, sie handelt nicht an dessen Stelle.

Der VfL Sassenberg 1926 e.V. bemüht sich weitere Ansprechpartner zu finde. Die Abteilungen sind zudem angehalten auch eigene Ansprechpartner aus der eigenen Abteilung zu benennen. Diese soll dazu dienen den ersten Schritt für betroffene zu erleichtern, da sie so vertraute Personen aus der eigenen Abteilung ansprechen können.

 

5.5. Einstellungsgespräche

Die Arbeit in einem Sportverein, besonders in der Sportpraxis, wird zum Großteil ehrenamtlich ausgeführt, da hierfür meist nur eine geringe Entlohnung in Form einer Aufwandsentschädigung
gezahlt werden kann. Die Sportvereine sind auf ehrenamtliches Engagement angewiesen, vor allem im Bereich des Breitensports. Der VfL Sassenberg 1926 e.V. sieht sich in der Verantwortung, im Vorfeld die neuen Bewerber besser kennen zu lernen. Die Abteilungsleiter der einzelnen Sportarten sind hier ebenfalls in der Verantwortung, Gespräche mit den Bewerbern zu führen, vor allem wenn sie bisher noch kein Mitglied im VfL waren und dem Verein daher vollkommen unbekannt sind. Inhalte der Gespräche sollten sein:

  • Prüfung von Qualifikationen und Lebenslauf
  • Eruieren von Motivation und Erfahrung
  • Herausgabe von Informationen zu den Standards zur Abschreckung (Ehrenkodex)
  • Erläuterung der Sensibilität für die Problematik Gewalt im Verein anhand des Schutzkonzeptes

 

5.6. Ehrenkodex mit Selbstverpflichtungserklärung

Der geschäftsführende Vorstand hat einen Ehrenkodex für alle Trainer und Ehrenamtliche erstellt. Ziel der Maßnahme ist es, allen Trainer und Betreuern Handlungssicherheit zu vermitteln und den Mitgliedern eine Orientierung zu geben, welches Verhalten nicht akzeptiert werden darf/muss. Alle Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und alle Mitglieder der Abteilungsvorstände, sowie alle Trainer und Übungsleiter, müssen diesen Ehrenkodex zur Kenntnis nehmen und unterschreiben.

Wir haben uns bei dem Ehrenkodex an der Vorlage von dem DOSB orientiert. Dieser wird sowohl auf der Vereinswebsite, als auch in der Vereinsapp veröffentlicht.

Die Selbstverpflichtungserklärung ist Bestandteil unseres Ehrenkodex und muss von allen Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes, allen Mitgliedern der Abteilungsvorstände, sowie allen Trainern und Übungsleitern unterschrieben werden. Die Selbstverpflichtungserklärung ist zudem für den Übergang bis zur Einreichung des erweiterten Führungszeugnis da.

 

5.7. Das erweiterte Führungszeugnis

„Das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) gilt für Personen, die in kinder- und jugendnahen Bereichen tätig sind oder tätig sein sollen, was über eine entsprechende Bestätigung des Trägers, des Verbands/Vereins, der Einrichtung oder der Initiative nachgewiesen werden muss. Der Gesetzgeber hat mit dem § 30a BZRG ausdrücklich die Verbindung zu § 72a SGB VIII geschaffen und gleichzeitig den möglichen Personenkreis auch auf ehrenamtliche Mitarbeiter ausgedehnt.“ (dsj.de/dosb)
 

5.7.1. Regelung der Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses im VfL Sassenberg 1926 e.V.

Der geschäftsführende Vorstand hat in seiner Sitzung vom 11.09.2024 beschlossen, dass alle Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes und alle Mitglieder der Abteilungsvorstände, sowie alle Trainer und Übungsleiter ein erweitertes Führungszeugnis vorzeigen müssen. Dazu hat der geschäftsführende Vorstand ein entsprechendes Formular auszuhändigen, um das Führungszeugnis als ehrenamtlicher Mitarbeiter[M8]  kostenfrei bei der Stadt zu beantragen. Das erweiterte Führungszeugnis wird von der Geschäftsstelle eingesehen, und in einer Liste mit Ablaufdatum (Stand 2024 [M9] – 3 Jahre) dokumentiert. In der Liste steht dran, wann das letzte Führungszeugnis beantragt wurde, wann die letzte Sensibilisierung stattgefunden hat und ob ein Ehrenkodex vorliegt. Falls eine Beantragung durch den zukünftig oder aktuellen ehrenamtlichen Mitarbeiter abgelehnt wird, darf dieser nicht/nicht mehr für den Verein aktiv werden. Die Abteilung ist dabei umgehend zu informieren.

5.7.2. Ablauf

Das erweiterte Führungszeugnis muss alle drei Jahre erneuert werden und darf bei der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein.

Die Abteilungsleiter sind verpflichtet, regelmäßig Listen der aktuell für sie tätigen Helfer, Trainer etc. an die Geschäftsstelle weiterzuleiten, damit entsprechende Formulare erstellt werden können.

 

5.8. Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitende / Personalentwicklung

Die Sensibilisierung und Qualifizierung der Mitarbeitenden sowie eine umfassende

Personalentwicklung sind entscheidende Elemente der VfL Sassenberg 1926 e.V. im

Rahmen des Schutzkonzepts gegen Gewalt. Durch gezielte Maßnahmen stellt der

Verein sicher, dass alle Mitarbeitenden gut informiert und handlungsfähig sind, um ein sicheres

Umfeld für alle Vereinsmitglieder zu schaffen und aktiv gegen Gewalt vorzugehen. Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter, die den Ehrenkodex unterschrieben haben und für die ein Führungszeugnis beantragt wurde müssten an einem Sensibilisierungsworkshop, der mindestens vier Lerneinheiten beträgt,  teilnehmen.

Dieser wird von dem VfL Sassenberg mindestens einmal im Jahr angeboten. Zu dem Angebot sind zudem auch Interessierte und Sportler eingeladen teilzunehmen. Des Weiteren bietet der VFL regelmäßig (mind. alle 3 Jahre – passend zum eFZ Rhytmus) Angebote zur Prävention zum Schutz vor Gewalt an.

 

5.8.1. Sensibilisierung und die konkrete Arbeit mit den Sportlern

Die Sensibilisierung und konkrete Arbeit mit den Sportlern im Rahmen des Schutzkonzepts gegen Gewalt ist von zentraler Bedeutung. Durch gezielte Aufklärung, offene Kommunikation und die Schaffung von Unterstützungssystemen werden nicht nur ein Bewusstsein für das Thema geschaffen, sondern auch eine Kultur des Respekts und des Schutzes etabliert. Dies trägt dazu bei, ein sicheres und förderliches Umfeld für alle Sportler zu gewährleisten.

 

5.9. Verhaltensleitlinien zum respektvollen Umgang miteinander

5.9.1. Verhaltensleitlinien für Mitarbeitende (MA)

  • Begegnet allen Mitgliedern und Kollegen mit Respekt, Wertschätzung und Fairness.
  • Seid Vorbilder in eurem Verhalten und eurer Kommunikation – auf und neben dem Spielfeld.
  • Nehmt die Bedürfnisse und Anliegen der Sportler ernst und handelt verantwortungsbewusst.
  • Fördert aktiv ein positives Vereinsklima und lebt die Werte des Vereins.
  • Schützt die Privatsphäre und persönlichen Grenzen aller Mitglieder.
  • Meldet Konflikte und Schwierigkeiten frühzeitig und unterstützt konstruktive Lösungen.

 

5.9.2. Verhaltensleitlinien für Sportler

  • Begegnet euren Mitspielern, Trainern und Schiedsrichtern stets respektvoll und fair.
  • Akzeptiert individuelle Unterschiede und behandelt jeden mit Wertschätzung und Teamgeist.
  • Zeigt sportliches Verhalten in Sieg und Niederlage und achtet auf Fairplay.
  • Kommuniziert offen, ehrlich und freundlich.
  • Achtet auf eure eigene Gesundheit und die eurer Teammitglieder – sowohl physisch als auch mental.
  • Respektiert das Eigentum anderer sowie die Vereinsanlagen und Materialien.

 

5.9.3. Verhaltensleitlinien für die Eltern/Erziehungsberechtigte

  • Unterstützt euer Kind und dessen Team positiv und motivierend.
  • Achtet auf respektvollen Umgangston gegenüber Trainern, Schiedsrichtern, anderen Eltern sowie Sportlern.
  • Fördert die Eigenständigkeit und Verantwortung eures Kindes innerhalb des Vereins.
  • Kommuniziert Anliegen oder Kritik sachlich und konstruktiv und wählt dafür geeignete Zeitpunkte.
  • Seid Vorbild für Fairness, Respekt und sportlichen Geist bei Veranstaltungen und Spielen.
  • Respektiert Entscheidungen der Trainer und Vereinsverantwortlichen.

 

5.9.4 Konkrete Verhaltensregeln in sensiblen Situationen

Zur Prävention grenzüberschreitenden Verhaltens legt der VfL Sassenberg 1926 e.V. verbindliche Regeln für typische Vereinssituationen fest, die ein besonderes Maß an Achtsamkeit und professionellem Verhalten erfordern:

  • Duschen und Umkleiden
    • Kinder und Jugendliche duschen und ziehen sich ohne Anwesenheit von Trainer, Betreuen und Eltern um.
    • In Ausnahmen (z. B. notwendige Hilfestellung bei kleinen Kindern) erfolgt dies nur mit dem Einverständnis der Eltern und in Anwesenheit einer zweiten volljährigen Aufsichtsperson.
    • Mobiltelefone oder Kameras sind in Umkleiden und Duschräumen verboten.
  • Fahrgemeinschaften
    • Fahrgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen sollten möglichst durch zwei Erwachsene abgesichert werden.
    • Fahrten allein mit nur einem Kind oder Jugendlichen im Auto sind zu vermeiden. Falls dies unausweichlich ist, muss eine vorherige Information und Zustimmung der Eltern vorliegen.
    • Es wird empfohlen, dass immer vorn und hinten jemand sitzt (z. B. Kind hinten, Fahrer vorn).
  • Übernachtungen (z. B. bei Trainingslagern, Ausflügen)
    • Jungen und Mädchen werden getrennt untergebracht.
    • Betreuer schlafen nicht im selben Raum wie Kinder oder Jugendliche, sondern in separaten, nahegelegenen Räumen.
    • Es gibt klare Nachtruhezeiten und eine Aufsichtsperson ist jederzeit erreichbar.
    • Ausnahmen werden im Vorfeld besprochen und die Eltern und Sportler werden dementsprechend informiert.
  • Erste-Hilfe-Leistungen
    • Körperkontakt findet nur so weit statt, wie medizinisch notwendig.
    • Wenn möglich, erfolgt Erste Hilfe im Beisein einer weiteren Person.
    • Nach Möglichkeit werden Verletzungen durch gleichgeschlechtliche Betreuungspersonen behandelt.
  • Trösten, Körperkontakt, Gratulationen
    • Körperkontakt (z. B. Umarmungen) erfolgt nur situativ und mit Einverständnis der betreffenden Person.
    • Auch positive Gesten (z. B. Umarmungen, Schulterklopfen) sollten bewusst reflektiert und achtsam eingesetzt werden.
  • Digitale Kommunikation (z. B. WhatsApp, Social Media)
    • Keine privaten Chats zwischen Trainer und Sportler – Nutzung von Gruppenchats mit mindestens zwei Betreuenden.
    • Inhalte sind sachlich, trainingsbezogen, keine Emojis mit zweideutigem Charakter.
    • Keine Kontaktaufnahme zu später Stunde, außer im Notfall.
  • Vereinsfeiern / Veranstaltungen
    • Auch bei lockerer Atmosphäre gelten die gleichen Verhaltensgrundsätze wie im Trainingsalltag.
    • Alkohol wird ausschließlich an Erwachsene ausgeschenkt, Jugend- und Kinderschutzgesetz ist verbindlich.
    • Es gibt eine Aufsichtspflichtregelung für die Dauer der Veranstaltung.

Trainingssituationen

Der Trainingsbetrieb ist ein zentraler Bestandteil des Vereinslebens. Gerade hier ist ein respektvoller, achtsamer und professioneller Umgang besonders wichtig. Trainer und Übungsleiter haben eine hohe Verantwortung, die körperliche und emotionale Integrität aller Sportler*innen zu wahren.

  • Hilfestellungen & Korrekturen
    • Körperkontakt zur Korrektur von Bewegungsabläufen ist nur erlaubt, wenn er fachlich begründet ist, erklärt wird und Einverständnis vorliegt.
    • Alternativen (z. B. vormachen, beschreiben, mit Gegenständen visualisieren) sollen bevorzugt genutzt werden.
  • Ansprachen & Kritik
    • Feedback ist sachlich, motivierend und auf das Verhalten/Leistungsziel bezogen – keine persönlichen oder entwürdigenden Aussagen.
    • Vor der ganzen Gruppe werden keine Einzelpersonen bloßgestellt.
  • Beobachtung & Nähe
    • Achtsam mit Nähe-Distanz-Balance umgehen, z. B. bei aufmunternden Gesten oder Übungen in engen Gruppen.
    • Die Intimsphäre der Sportler bleibt gewahrt – keine unangemessenen Berührungen.
  • Gleichbehandlung
    • Niemand wird bevorzugt oder benachteiligt – alle Teilnehmenden werden unabhängig von Geschlecht, Können oder Persönlichkeit gleichwertig behandelt.
    • Leistungsunterschiede werden pädagogisch sinnvoll begleitet, nicht öffentlich bloßgestellt.
  • Kleidung & Verhalten
    • Trainingskleidung soll sportlich-funktional und dem Alter, sowie der Sportart angemessen sein.
    • Trainer und Teilnehmende achten darauf, respektvoll mit dem Erscheinungsbild und der Kleidung anderer umzugehen.
  • Pausen & Rückzugsräume
    • Sportler dürfen sich jederzeit melden, wenn sie eine Pause benötigen – körperlich oder emotional.
    • Ein Rückzugsraum (z. B. leere Bank, ruhige Ecke) wird respektiert und nicht kommentiert.
  • Spiele & Wettkämpfe
    • Bei Wettkampfspielen wird auf Fairness und respektvollen Umgang geachtet. Provokation und verbale Grenzüberschreitungen werden thematisiert und nicht toleriert.

 

5.10. Netzwerkarbeit und Nachhaltigkeit

 

Die Netzwerkarbeit und die Schaffung nachhaltiger Strukturen sind entscheidend für den effektiven Schutz vor Gewalt im Verein. Durch die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, die Einbindung aller Mitglieder und die Entwicklung langfristiger Strategien wird der VfL Sassenberg 1926 e.V. zu einem sicheren Ort für alle Sportler:

Die kontinuierliche Sensibilisierung und Schulung aller Beteiligten stärken nicht nur das Bewusstsein für das Thema, sondern fördern auch eine Kultur des Respekts und des Schutzes innerhalb des Vereins

 

6. Beschwerdemanagement & Krisenintervention

 

6.1. Beschwerdemanagement & Kriseninterventionsplan

Unser Verein verfügt über klar definierte Meldestrukturen bei Gewalt, inklusiv speziell geschulter interner Ansprechpersonen und einer unabhängigen externen Beratungsstelle. Meldungen können auch anonym erfolgen, werden vertraulich behandelt und sofortige Schutzmaßnahmen eingeleitet. Der Betroffene sollte sich zunächst an seinen Übungsleiter wenden. Dieser sollte dann den Abteilungsvorstand und den geschäftsführenden Vorstand informieren.

Unabhängig davon kann zu jederzeit unsere Ansprechpartnerin Franziska Tessmann kontaktiert werden. Je nach Fall sollte die Ansprechperson des Hauptvereins direkt angesprochen werden.

Alle Abläufe sind transparent dokumentiert und es gibt klare Pläne für die interne, sowie externe Kommunikation, um Betroffene optimal zu schützen und unnötige Verunsicherungen zu vermeiden:

 

6.2.Interventionsschritte – Beratungsleitfaden / Beratungsleitlinien

Schritt 1:

Wahrnehmung von Anzeichen oder Meldung eines Vorfalls

• Achtsames Erkennen von auffälligem Verhalten oder direkter Hinweis durch Betroffene oder Dritte.

• Ernstnehmen von Hinweisen, ohne vorschnelle Urteile zu fällen.

• Anonyme Meldemöglichkeiten schaffen, um Hemmschwellen zu senken.

Schritt 2:

Erste Kontaktaufnahme und Gespräch mit der betroffenen Person

• Eine geschulte Ansprechperson im Verein führt ein Gespräch mit der betroffenen Person.

• Schaffen eines sicheren Rahmens, in dem die betroffene Person ihre Erlebnisse schildern kann, ohne Druck auszuüben.

• Zuhören, ohne zu bewerten, und Empathie zeigen. Keine Schuldzuweisungen oder Spekulationen.

• Keine Versprechen machen, die nicht gehalten werden können (z.B. dass nichts an Dritte weitergegeben wird, wenn dies rechtlich notwendig ist)

Schritt 3:

Sofortige Schutzmaßnahmen

• Im Fall eines akuten Verdachts oder eines Vorfalls: Freistellung des Verdächtigen oder Täters.

• Sicherstellen, dass die betroffene Person sich in einem geschützten Umfeld befindet und keinen weiteren Kontakt mit dem mutmaßlichen Täter hat.

• Falls notwendig, sofortige Einbindung externer Fachkräfte (Jugendamt, Polizei).

Schritt 4:

Einleitung externer Fachberatung und Aufklärung

• Kontaktaufnahme mit einer spezialisierten Beratungsstelle, die das weitere Vorgehen in Kooperation mit dem Verein plant.

• Einbeziehung von Fachpersonal (Psychologen, Juristen), um professionelle Unterstützung zu gewährleisten.

• Meldung an Behörden, wenn dies gesetzlich erforderlich ist (z.B. bei Kindern und Jugendlichen).

Schritt 5:

Dokumentation und Nachverfolgung

• Lückenlose Dokumentation aller Informationen und Schritte, die im Zusammenhang mit dem Vorfall stehen mit Hilfe eines Dokumentationsbogen.

• Regelmäßige Updates und Rücksprachen mit der betroffenen Person, um Unterstützung anzubieten und sicherzustellen, dass sie in den Prozess eingebunden bleibt.

Schritt 6:

Aufarbeitung und Prävention

• Nach dem Vorfall: Reflexion der internen Strukturen und Prozesse.

• Präventionsmaßnahmen intensivieren, Schulungen und Aufklärung verstärken.

Beratungsleitfaden

Ein Beratungsleitfaden gibt den Vertrauenspersonen des Vereins eine Orientierung, wie sie Gespräche führen und Betroffene unterstützen können, ohne selbst zu überfordern oder Fehler zu begehen:

Leitprinzipien der Beratung

• Vertraulichkeit:

   Die Beratung muss so vertraulich wie möglich erfolgen, es sei denn, gesetzliche Meldepflichten bestehen.

• Empathie und Verständnis:

   Die betroffene Person sollte in einer empathischen und nicht wertenden Atmosphäre angehört werden.

• Selbstbestimmung:

   Die betroffene Person entscheidet, was sie mitteilen möchte und welche Schritte sie bereit ist zu gehen. Zwang sollte ausgeschlossen werden.

• Sicherheit:

   Ziel ist es, die betroffene Person in ein sicheres Umfeld zu bringen.

Beratungsleitlinien für Gespräche mit Betroffenen

• Zuhören:

   Lassen Sie die Person in ihrem eigenen Tempo sprechen. Fragen Sie nicht zu detailliert nach, sondern hören Sie aufmerksam zu.

• Anzeichen ernst nehmen:

   Es ist wichtig, der betroffenen Person zu signalisieren, dass sie ernst genommen wird und ihre Aussagen von Bedeutung sind.

• Keine Vorverurteilungen:

   Vermeiden Sie Vermutungen oder Ratschläge, bevor alle Fakten bekannt sind.

• Aufklärung über weitere Schritte:

   Erklären Sie der betroffenen Person die nächsten Schritte, ohne Druck auszuüben. Informieren Sie darüber, wie und wann externe Stellen (Polizei, Jugendamt) eingebunden werden.

• Unterstützung anbieten:

   Bieten Sie der betroffenen Person Unterstützung durch externe Fachkräfte an (psychologische Beratung, Rechtsbeistand)

 

6.3. Rehabilitation

Falls sich ein Verdacht nicht bestätigt, verpflichtet sich der Verein, aktiv konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um das betroffene Mitglied in seinem Ansehen zu rehabilitieren und bei der Reintegration in den Vereinsalltag zu unterstützen. Dazu zählen insbesondere folgende Schritte:

  • Offizielle Klarstellung: Veröffentlichung einer offiziellen Erklärung, in der klargestellt wird, dass sich der Verdacht nicht bestätigt hat.
  • Persönliches Gespräch: Durchführung eines persönlichen Gesprächs zwischen dem betroffenen Mitglied und dem Vereinsvorstand, in dem die Rehabilitation und Wiedereingliederung besprochen und Unterstützung zugesichert wird.
  • Interne Kommunikation: Aktive interne Kommunikation an Mitglieder, Eltern, Sportler und Trainer, um Missverständnisse auszuräumen und die Unschuld des betroffenen Mitglieds zu unterstreichen.
  • Kontinuierliche Begleitung: Benennung eines persönlichen Ansprechpartners innerhalb des Vereins, der den Rehabilitationsprozess begleitet und dem Mitglied bei Fragen und Herausforderungen zur Seite steht.

 

6.4. Reflexion & Aufarbeitung von Vorfällen

Die Reflexion und Aufarbeitung von Vorfällen Gewalt im Verein erfordern einen strukturierten, transparenten und empathischen Prozess. Die Unterstützung der Betroffenen steht dabei im Mittelpunkt, während der Verein gleichzeitig seine eigenen Prozesse kritisch überprüfen und anpassen muss. Durch externe Unterstützung und kontinuierliche Präventionsarbeit kann der Verein langfristig sicherstellen, dass solche Vorfälle vermieden und die Strukturen nachhaltig verbessert werden.

 

6.5. Anlaufstellen

 

Ansprechpartner im Verein:                                                      1. Vorsitzender:

Franziska Tessman                                                                   Simon Berheide

E-Mail: schutzvorgewalt@vfl-sassenberg.de                            E-Mail: vorstand@vfl-sassenberg.de

Mobil: 0176-84214405                                                              Mobil: 0157-85984680[M17] 

 

SKM – Katholischer Verband für soziale Dienste im Kreisdekanat Warendorf e.V.:

Ansprechpartnerin: Gaby Kassner (Präventionsfachkraft)

Telefon: 02581 – 9410124

E-Mail: kassner@skm-warendorf.de

 

Caritasverband im Kreisdekanat Warendorf e.V.:

Ansprechpartnerin: Andrea Esseling (Beratungsstelle für Familien, Kinder und Jugendliche)

Telefon: 02581 6365-82

E-Mail: esselingkcv-wafde

 

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (kostenfrei und anonym)

Telefon: 0800-2255530  (Mo, Mi, & Fr 9-14 Uhr, Di&. Do 15-20 Uhr)

E-Mail: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de

 

Jugendamt Warendorf

Waldenburger Str. 2, 48231 Warendorf

Telefon: 02581/53-5101

E-Mail: Jugendamt@kreis-warendorf.de

 

Impressum

VfL Sassenberg 1926 e.V.

Telgenkamp 2a

48336 Sassenberg

Telefon: 02523/919215

E-Mail: info@vfl-sassenberg.de, vorstand@vfl-sassenberg.de

www.vfl-sassenberg.de

1. Auflage des Schutzkonzeptes 04/2025